Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die vorliegenden Bestimmungen gelten für sämtliche Lieferungen von Waren und erbrachten Leistungen. Die Auftragserteilung oder Annahme von Leistungen gilt als Anerkennung der vorliegenden Bestimmungen. Änderungen sowie spezielle mündliche Vereinba- rungen gelten nur, wenn sie von ISATEL Electronic AG in jedem einzelnen Fall schriftlich bestätigt wurden. Grundsätzlich gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen allen Einkaufsbedin- gungen vor. Das Wiener Kaufrecht ( UN – Kaufrecht, CSIG ) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Preise/Konditionen

Gemäss der jeweils gültigen Preisliste oder der Anzeige im E- Shop oder im Falle von Abweichungen gemäss schriftlichem Angebot. Preisänderungen im Shop oder auf Preislisten, behalten wir uns jederzeit vor. Angebote gelten 30 Tage ab Offertdatum. Alle Einzelpreise verstehen sich exklusive MWST.

Transport und Versandkosten

Ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.- wird bei einem Warenwert unter CHF 35.- exkl. MWSt. erhoben.

Versand- und Verpackungskosten belaufen sich pauschal auf CHF 15.-.

Ab einem Bestellwert von CHF 5’000.- exkl. MWST erfolgt die Lieferung Franko Domizil, jedoch nur bis zur Schweizer Landesgrenze. Wenn die Ware per Camion oder per Bahn geliefert wird, werden die effektiven Kosten berechnet.

Bei Expresslieferungen wird ein Pauschalbetrag von CHF 25.- verrechnet.

Zahlung

Die Zurückhaltung von Zahlungen, wegen Ansprüchen des Bestellers, ebenso wie die Aufrechnung oder Verrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

30 Tage netto, exkl. MWST. + Versandkosten (unberechtigte Abzüge werden nachbelastet).

Bei Zahlungsverspätung hat der Auftraggeber den Ausstand mit einem Verzugszins, welcher dem Zinssatz für kurzfristige zugesicherte Bankkredite entspricht, zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist ISATEL Electronic AG berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzufordern und auf Kosten des Bestellers retournieren zu lassen.

Bei Annulation von Schulungen und Workshops von 5 und mehr Arbeitstage vor dem Kursdatum entfallen die Kosten. Bei Annulation weniger als 5 Arbeitstage vor Kursdatum sowie Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Lieferfrist

Die bestätigten Lieferfristen gelten als Richtzeiten. ISATEL Electronic AG wird immer bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen auch bei Auftreten nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann die ISATEL Electronic AG keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag.

Retouren

Ein Rücktritt vom Vertrag kann ausschliesslich mit schriftlichem Einverständnis zu folgenden Bedingungen erfolgen:
Jede Rücksendung bedarf unserer ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung und kann nur innerhalb von 20 Tagen nach der Lieferung erfolgen.

Die Artikel sind in Originalverpackung zu retournieren.
Die Vergütung für retourniertes Material beträgt max. 80% des Verkaufspreises. Die Aufwendungen werden entsprechend in Abzug gebracht.

Spezialausführungen und Artikel, welche nicht lagermässig geführt werden, können weder vergütet noch zurückgenommen werden, ausser der Lieferant von ISATEL Electronic AG willigt der Rücknahme ein.

Dokumentation/Geheimhaltung

Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen. Die Dokumentationen werden mit der bestmöglichen Sorgfalt erstellt. Für Fehler oder Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden. Der Kunde darf alle vertraulichen Informationen wie technische Unterlagen und kommerzielle Angaben, die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für den vereinbarten Gebrauch benützen und kopieren und sie Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde überbindet diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern.

Prüfung und Abnahme der Lieferungen

Der Auftraggeber hat die Lieferung sofort nach Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb 10 Tagen schriftlich der ISATEL Electronic AG zu melden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert.

Nutzen und Gefahren

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil der ISATEL Electronic AG an den Besteller über und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt, oder wenn der Transport durch die ISATEL Electronic AG organisiert oder geleitet wird. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden in Zusammenhang mit dem Transport sind an den letzten Frachtführer zu richten.

Garantie und Haftung

Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb von 12 Monaten auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar Ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Minderung des Fakturawertes, jedoch höchstens 20% des Be- stellwertes der mangelhaften Produkte. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für aufgezeichnete Daten wird abgelehnt, ebenfalls jegliche Forderungen bezüglich Nutzungsausfall wird abgelehnt. Dies gilt auch für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen. Unsachgemässe Behandlung, Installation und Instandset- zungsarbeiten, die ohne schriftliche Zustimmung erfolgen, heben die Gewährleistungspflicht der ISATEL Electronic AG auf.

Die Haftung und Garantie ist je nach Produkt, jeweils entsprechend dem Hersteller geregelt. Haftungen welche über die Her- steller Haftung hinausgehen, lehnt ISATEL Electronic AG auf jeden fall ab. Bezüglich Projektabwicklung und Dienstleistungen gelten die Zusatzbestimmungen Anhang A.

Gerichtsstand

Für alle Auftraggeber im In- oder Ausland ist das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 6300 Zug.

Die vorliegenden Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab 01. Mai 2011. Sie ersetzten alle bisherigen Vereinbarungen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

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